Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2009 - VII ZR 237/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5851
BGH, 15.10.2009 - VII ZR 237/08 (https://dejure.org/2009,5851)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2009 - VII ZR 237/08 (https://dejure.org/2009,5851)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - VII ZR 237/08 (https://dejure.org/2009,5851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Gerichts gegen den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör wegen des Absehens von einer Beweiserhebung über das Verständnis von Vertragsklauseln

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verstoß des Gerichts gegen den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör wegen des Absehens von einer Beweiserhebung über das Verständnis von Vertragsklauseln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verweigerte Beweisaufnahme kann Grundrechtsverletzung sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verweigerte Beweisaufnahme kann Grundrechtsverletzung sein! (IBR 2010, 242)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2010, 242
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 22 U 112/13

    Keine Baugenehmigung: Bauzeit wird zugunsten des Auftragnehmers verlängert!

    Unverschuldete Leistungshindernisse, die - wie hier - zwischen Vertragsschluss und Ende der vertraglich vorgesehenen Leistungszeit eintreten, entlasten den Auftragnehmer (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2011, VII ZR 53/10, NJW 2011, 2120, dort Rn 16; BGH, Urteil vom 15.10.2009, VII ZR 237/08, IBR 2010, 242; BGH, Urteil vom 10.05.2007, VII ZR 226/05, BauR 2007, 1404; BGH, Urteil vom 12.07.2006, X ZR 157/05, NJW 2006, 3271; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 11.10.1995, 25 U 70/95, NJW-RR 1996, 1364; Staudinger/Löwisch-Feldmann, BGB, Neubearb.
  • KG, 04.12.2014 - 27 U 4/10

    "Pauschalierter Schadensersatz" ist verschuldensabhängig zu zahlen!

    Auf die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZR 237/08 - das Urteil des 21. Zivilsenats gemäß § 544 Abs. 1 ZPO insoweit aufgehoben, als die Beklagten zur Zahlung von 297.454,33 Euro nebst Zinsen verurteilt worden sind und die Widerklage in Höhe von 96.365,33 Euro nebst Zinsen abgewiesen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht